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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag im Kurhotel Marienhof

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge Über die mietweise  Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die  Unter- oder Weitervermietung der Überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen  schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB  abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das  Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich  zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat  ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber  zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren  grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen  regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.  Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels  beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von  ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.  vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden  veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die  vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer  ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und  Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein  für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den  vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%  anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn  der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der  Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das  Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum  sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das  Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu  stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist  das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen  in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein  Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu  verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens  vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder  danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für  Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung  zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können  im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit  einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer  Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Das Hotel behält sich vor, Vorauthentisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)
und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag  bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so  ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der  Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht  bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf  Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein  Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges  gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern  zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt  vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom  Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des  Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er  nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich  gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des  Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in  Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus  anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen  anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte  Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu  pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne  Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben  genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden  ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein  kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum  seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen  anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der  Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht  verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel  gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel  ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das  Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag  außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.  in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme  der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit  oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne  dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels  zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten  Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere  Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem  Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach  kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen  vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen  Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.  Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm  steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich  niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für  seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf  Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das  Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf  einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels  beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen  Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer  Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters  oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den  Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf  unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der  Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für  eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen  Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800.  Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von EUR 800 im Zimmersafe und bis zu EUR 20.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden.  Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die  Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der  Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem  Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des  Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3.  Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem  Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt  dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder  Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter  Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4  gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.  Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und €“ auf Wunsch €“  gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2  bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder  dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich  erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind  unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und  Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des  Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als  Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird  dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im  übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Robert Allgayer * Kurhotel Marienhof * Fidel-Kreuzer-Str. 9 * 86825 Bad Wörishofen * Telefon (08247) 96470 * Email: allgayer@kurhotel-marienhof.de